WIR FEIERN DEN WELTSPIELTAG AM 28. MAI 2022

Unter dem Motto „Wir brauchen Spiel und Bewegung – draußen und gemeinsam“ findet in diesem Jahr der 15. Weltspieltag statt. Genau das fordert auch FAIR.STÄRKEN, darum setzen wir uns uneingeschränkt für viel Platz, Raum und Zeit zum bewegungsorientierten Spielen ein.

Das Deutsche Kinderhilfswerk nutzt gemeinsam mit „Bündnis Recht auf Spiel“ und „Kinderfreundliche Kommune e.V.“ diesen Tag, um das Grundbedürfnis des Spiels bei Kindern wieder in den Fokus zu rücken und dessen zentrale Rolle bei einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung und dem gesunden Aufwachsen von Kindern zu thematisieren.

Spielen – Ein Grundbedürfnis

Neben Trinken, Nahrung und Schlaf ist Spielen ein Grundbedürfnis von Kindern und für ein gesundes kindliches Aufwachsen unabdingbar.
Im Spiel lernen die Kinder sich selbst besser kennen, sie können ihr kreatives Potenzial entfalten und ausschöpfen. Kinder werden zu Gestalter:innen, die voller Stolz und Freude sind, aber auch zu Gegener:innen und Herausforderer:innen. Beim Spiel lernen die Kinder ihre Grenzen kennen, werden auch mal wütend, traurig oder frustriert, sie erfahren welche Rolle Regeln im Leben spielen und wie ein faires Miteinander funktioniert.

Zeit und Raum für Bewegung und Spiel

Einfach nur spielen, mit den Gedanken in eine Traumwelt entfliehen und einfach Kind sein. Was Kinder sich nichts sehnlicher wünschen ist genau das! Zeit zum Spielen haben. Am liebsten an der frischen Luft, im Park, im Wald oder im Garten. Hier gibt es so viel zu entdecken und die Bewegung steht an erster Stelle: Fangen mit Freund:innen, Verstecken im Dickicht, Fußball mit Toren aus Holzstöcken… Was traumhaft klingt ist leider nicht immer die Realität. Viele Kinder halten sich zunehmend Zuhause auf, bewegen sich wenig und konsumieren in ihrer Freizeit eher TV-Angebote. Die Pandemie hat dies noch verstärkt.

Kindheit hat sich zunehmend in Innenräume verlagert – unsere Gruppenangebote finden in Turnhallen oder draußen statt- in unseren Trainings steht Bewegung an erster Stelle ebenso wie Spiel und Spaß!

„Spiel, Freizeit und Erholung“ ist auch in Artikel 31 der UN Kinderrechtskonvention, die Deutschland unterschrieben hat, aufgeführt und zeigt damit nochmal deutlich, wie wichtig Bewegung und Spiel für Kinder ist!

Kinderrecht: Ar­ti­kel 31 – Spiel, Frei­zeit & Er­ho­lung

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung so­ wie auf freie Teilnahme am kul­turellen und künstlerischen Le­ben.

(2) Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kultu­rellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglich­keiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Frei­zeitbeschäftigung.

 

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