IHRE ZUWEISUNG VON GELDAUFLAGENHILFT KÖLNER KINDERN UND JUGENDLICHEN

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Zwei Jungen in Winterpullis halten sich im Arm, es ist Winter uns sie sind in der Natur

IHRE SPENDE VON GELDAUFLAGEN FÜR DEN GUTEN ZWECK

Strafgerichte oder die Staatsanwaltschaft können bei einem Strafprozess Geldauflagen verhängen. Geldauflagen können als Spende an FAIR.STÄRKEN geleitet werden, da unser Verein auf der sogenannten „Bußgeld-Liste“ aufgeführt ist. Sie können unser Engagement für Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Lebenslagen also durch die Spende der Geldauflage unterstützen.
Setzen Sie das Strafgericht darüber in Kenntnis, dass Sie ihre Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation, wie FAIR.STÄRKEN e.V., spenden möchten (dieses muss dem Vorschlag zustimmen).

Wir arbeiten diskret und zuverlässig!

UNSER VERSPRECHEN AN SIE

  • Korrekte Abwicklung für die Zahlung von Geldauflagen
  • Wir benachrichtigen Sie zügig über eingegangene und ausbleibende Zahlungen
  • Absolute Diskretion über alle Informationen zu den jeweiligen Vorgängen ist für uns selbstverständlich

WICHTIGE HINWEISE

  1. Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer das Aktenzeichen der zuständigen Behörde an. Nur so können wir korrekt über den Zahlungseingang informieren
  2. Spendenbescheinigungen dürfen wir Ihnen nicht ausstellen.
  3. Wenden Sie sich bitte bei Fragen zur Zahlungsfrist oder Ratenzahlung direkt an die zuständige Behörde. Es ist uns nicht erlaubt, eigene Absprachen diesbezüglich zu treffen.

INFORMATIONEN FÜR ZAHLUNGSPFLICHTIGE

Ihnen ist von einer Behörde die Auflage gemacht worden, eine Zahlung an FAIR.STÄRKEN zu tätigen? Dann möchten wir Sie bitten, ausschließlich folgende Bankverbindung zu verwenden:

 

FAIR.STÄRKEN
IBAN: DE97 3702 0500 0001 5855 00
Bank für Sozialwirtschaft

Zwei Hände vor hellem Hintergrund überreichen ein schwarzes Herz aus Papier

IHRE ANSPRECH­PARTNERIN

Portrait Fundraiserin Hannah Neubauer Team Member

Hannah Neubauer